WER BEZAHLT DEN GUTACHTER?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher/Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.