WANN BRAUCHE ICH EINEN GUTACHTER?
Immer! Weil der Schaden für einen Laien nicht erkennbar ist. Nur der qualifizierte Sachverständige ist in der Lage zu entscheiden, ob es sich um einen Bagatellschaden oder um einen umfangreicheren Schaden handelt.
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt, so dass die Reparaturkosten viel höher ausfallen als auf den ersten Blick angenommen. In jedem Fall geht der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Schon während der Besichtigung des unfallbeschädigten Fahrzeuges kann der Sachverständige den Geschädigten auch über die weiteren notwendigen Schritte aufklären:
Wichtige Punkte:
- Notwendigkeit über die Erstellung eines Gutachtens oder einer Reparaturkalkulation/Kostenvoranschlag
- Reparaturwürdigkeit (Totalschaden / Reparaturschaden)
- Eventuelle Nachbesichtigung in einer Werkstatt (Fahrzeugteile demontieren)
- Fahrbereitschaft
- Verkehrssicherheit
- Betriebssicherheit