SOLL DIE GEGNERISCHE VERSICHERUNG IHREN EIGENEN GUTACHTER BEAUFTRAGEN?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf eigener Auswahl und Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass alle relevanten Punkte richtig ermittelt werden.

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