Mit Sachverstand unterstützen wir Ihre Kanzlei im Schadensrechtsstreit
Als Anwaltskanzlei sind Sie auf die bedeutend gute Qualität der Gutachten angewiesen. Unsere Gutachten sind widerstandsfähig und prozesstauglich. In Ihrem Auftrag besichtigen
wir das Fahrzeug Ihrer Mandantin / Ihres Mandanten kurzfristig und halten für Sie ausführlich alle relevanten Faktoren im Gutachten fest. Die erste Einschätzung bzw. die
ersten Ergebnisse erhalten Sie bereits am selben Tag. Wir erwarten dann Ihren Vorschlag hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Natürlich können Sie vorab den Gesamtschaden mit
der Versicherung und anschließend die Sachverständigengebühren mit uns abrechnen.
Bei Fragen zu Kausalitäten und Plausibilitätsbetrachtungen oder der Prüfung von Fremdgutachten, können Sie uns problemlos kontaktieren. Gern erstellen wir Stellungnahmen zu
den üblichen Prüfberichten der Versicherer bzw. Prüforganisationen. Selbstverständlich erhalten Sie telefonisch Informationen und Erläuterungen zu technischen Sachverhalten,
die Ihnen bei der Gerichtsverhandlung helfen können. Im Falle, dass das Gegnerfahrzeug im Ausland zugelassen ist, ermitteln wir für Sie die Auslandsversicherung und die
dazugehörige Korrespondenzversicherung in Deutschland.